Gesetzlicher Anspruch auf Rettung
Jeder Mensch hat per Gesetz einen Anspruch darauf, nach einer Katastrophe gerettet zu werden. Manchmal wird es allerdings schwer, alle Verletzten zu versorgen. Wenn die anwesenden Rettungsdienste die Lage nicht mehr in den Griff bekommen können, spricht man von einem "Massenanfall von Verletzten (MANV)".
Spätestens dann wird der Unfall oder das Naturereignis ein Fall für die Katastrophenmedizin. Das Grundgesetz schreibt genau vor, wie die medizinische Versorgung im Katastrophenfall aussehen soll.
Die Realität in Deutschland
Sind wir ausreichend vorbereitet für den Katastrophenfall? In Zeiten von übervollen Krankenhäusern und Personalmangel könnte es schlecht aussehen, wenn eine wirklich große Katastrophe passieren würde.
Mediziner klagen, dass der Sparkurs auch die Übungen für den Ernstfall getroffen hat. Die Übungen sind teuer und mit großem Aufwand verbunden, damit sie den realen Bedingungen entsprechen.
Aber die Ausgaben für den Schutz im Katastrophenfall sind verringert worden. Zivilschutzkrankenhäuser und Reservelazarette in der Bundeswehr wurden abgeschafft, Krankenhausbetten können aus Kostengründen nicht freigehalten werden. Experten klagen, dass die Krankenhäuser schlecht ausgestattet sind, denn es fehle an Impfstoffen und Isolierstationen.
Die Arbeit der Ärzte mitten im Chaos
Wenn der Ernstfall tatsächlich eintritt, ist es die Aufgabe des leitenden Notarztes, zu entscheiden, in welcher Reihenfolge die Menschen behandelt werden und welche Patienten tatsächlich eine Überlebenschance haben. Sie müssen zuerst behandelt werden. Denn es gilt: Die Rettung so vieler Menschenleben wie möglich ist wichtiger als das Schicksal einzelner Opfer.
Dazu muss der Arzt die Betroffenen vier verschiedenen Gruppen zuteilen, je nach Verletzungsgrad. Die Verletzten, die mit schneller medizinischer Versorgung gerettet werden können, müssen zuerst behandelt werden. Sie haben Vorrang vor denen, die so schwere Verletzungen haben, dass sie eine langwierige Behandlung brauchen.