Eine lange Geschichte
Den Beruf des Detektivs gibt es in Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Nachdem private Ermittler in England, in den USA und in Frankreich schon seit dem 18. Jahrhundert erfolgreich arbeiteten, wurden 1860 in Stettin, 1861 in Dresden und 1880 in Berlin die ersten Detekteien eröffnet.
Der Beruf wird seitdem als freies Gewerbe ausgeübt. Grundlage ist die 1869 eingeführte Gewerbeordnung, die bis heute nur unwesentlich geändert wurde: Es besteht völlige Gewerbefreiheit, nach der jeder deutsche Staatsbürger in Deutschland ein Gewerbe als privater Ermittler ausüben darf. Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man lediglich beim zuständigen Gewerbeamt formlos anmelden.
1998 wurde die Gewerbeordnung ergänzt. Seitdem muss die zuständige Behörde vom jeweiligen Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis einholen, um seine Zuverlässigkeit zu prüfen.
Detektiv für alle Fälle
Zahlen, die über den Betätigungsbereich der Detektive in Deutschland Auskunft geben, basieren nur auf Schätzungen. Es gibt keinen Dachverband und damit keine Karteien. Der "Bund Internationaler Detektive" geht von etwa 4000 bis 5000 Personen im privaten Ermittlungsbereich aus.
Die Auftraggeber eines Detektivs sind Privatpersonen, Firmen oder Institutionen – alle, die ein Interesse an Informationsbeschaffung, Aufklärung und Ermittlung auf verschiedensten Gebieten haben. Der Katalog reicht dabei von Erbschafts-Streitigkeiten und Verkehrsunfällen über arbeitsrechtliche Fragen bis hin zum Ehemann, der befürchtet, seine Frau betrüge ihn.
Oft werden Detektive eingesetzt, um für Gerichtsverfahren Beweismaterial zu beschaffen. Dabei arbeiten sie oft eng mit Rechtsanwälten zusammen.
Ein sehr großes und wichtiges Arbeitsfeld für Detektive ist die Wirtschaftskriminalität geworden: Ermittler werden eingesetzt, wenn Betriebsgeheimnisse verraten wurden. Sie spüren Schwarzarbeiter auf, bekämpfen Sabotage, werden bei Patent-, Marken- und Produktpiraterie tätig.
Ein weiteres Betätigungsfeld für Privatermittler ist das Mobbing: Hier versucht der Detektiv dem Opfer, das unter den Schikanen von Kollegen oder Vorgesetzten leidet, Beweise an die Hand zu geben, die im Falle einer Klage vor Gericht Bestand hätten.
Sonderfall Kaufhausdetektiv
Ein besonderer Betätigungsbereich für Detektive ist der Schutz von Objekten in der freien Wirtschaft. Detektive, die Kaufhäuser oder Supermärkte vor Verbrechern schützen, heißen Kaufhausdetektive. Eine Berufsausbildung kann man bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) in sechs Monaten absolvieren. Ziel der Ausbildung ist es, dass der Detektiv Diebstähle verhindern und aufklären sowie Täter überführen und der Polizei übergeben soll.
Die Jahresstatistiken des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen, dass die Zahl der Ladendiebstähle seit 2002 rückläufig ist: Von ehemals knapp 560.000 (2002) sank die Zahl 2018 auf etwa 339.000, 2021 waren es rund 257.000 Fälle. Im Kontrast dazu steht der Schaden des Einzelhandels, der sich laut einer Studie des Kölner EHI Handelsforschungsinstitut 2016 auf ungefähr 3,4 Milliarden Euro belief.
Es gibt zwei Erklärungsansätze dafür: Die hohe Summe könnte durch eine zunehmende Tendenz zu schweren Diebstählen bedingt sein, oder sie spricht für eine hohe Dunkelziffer unaufgeklärter Diebstähle. Vielleicht spielt beides in die Statistik hinein.
In jedem Fall lohnt es sich für die Unternehmen, einen Kaufhausdetektiv zu engagieren. Die Chance, Ladendiebstähle zur Anzeige zu bringen, wird durch die Präsenz eines Detektivs nachweislich erhöht.
Die Besonderheit der Arbeit von Kaufhausdetektiven liegt darin, dass sie das Eigentum anderer in deren Auftrag bewachen. Durch diese besondere Funktion greifen sie oft in die Persönlichkeitsrechte anderer ein. Hierzu gehört es, Verdächtige zu kontrollieren und festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Oft werden Kaufhausdetektive im Nachhinein von vielleicht zu Unrecht kontrollierten oder festgehaltenen Kunden auf Schmerzensgeld verklagt.
Wegen dieser sensiblen Aufgaben hat der Gesetzgeber den Kaufhausdetektiven eine Sonderstellung eingeräumt: Sie gehören zum Wachpersonal des Hauses und brauchen für ihren Beruf eine besondere Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer, müssen eine Haftpflichtversicherung haben und werden auf besondere Zuverlässigkeit geprüft.
Außerdem muss ein Auftraggeber die Kaufhausdetektive, die für ihn arbeiten, bei der Behörde melden. Erst wenn die Behörde die Zuverlässigkeit des Kaufhausdetektivs bestätigt hat, darf er seine Arbeit aufnehmen. So sollen "schwarze Schafe" schon im Vorfeld aussortiert werden.
Ermittler ohne Sonderrechte
Das Bild des Detektivs, der mit der Pistole in der Hand und mit allen nur erdenklichen technischen Hilfsmitteln ermittelt, wird gern in Romanen und Filmen dargestellt. Aber es entspricht nicht der Wirklichkeit.
Ein Detektiv hat nicht die gleichen Befugnisse oder Sonderrechte wie die Polizei: Er ist weder von vorneherein dazu berechtigt, eine Waffe zu tragen, noch darf er die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen einschränken, indem er zum Beispiel verdächtige Personen verhaftet.
Außerdem unterliegt der Detektiv bei seinen Ermittlungen dem Datenschutzgesetz, das die Privatsphäre des Einzelnen schützt. Er darf daher keine Abhöranlagen bei seiner Arbeit verwenden, um bestimmte Zielpersonen zu bespitzeln.
Grundsätzlich kann sich der Detektiv nur auf die Rechte berufen, die auch jedem anderen Bürger zustehen, die sogenannten Jedermann-Rechte. Das heißt, er darf Gewalt nur dann anwenden, wenn es sich um Notwehr oder einen sogenannten Angriffsnotstand handelt, und um Gefahr für Leib und Leben eines Menschen abzuwenden.
Außerdem darf er Personen nur dann in Gewahrsam nehmen und der Polizei übergeben, wenn diese Personen auf frischer Tat ertappt wurden und wenn Fluchtgefahr besteht.
Seit 2007 wird die Rechtslage für deutsche Privatermittler durch das Inkrafttreten des "Anti-Stalking-Gesetzes" tendenziell erschwert. Die Observation ohne berechtigtes Interesse kann jetzt nach Paragraph 238, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs eine Straftat darstellen. Es hängt von den juristischen Feinheiten des Falls ab, ob ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Auftraggebers vorliegt, also zum Beispiel ein Betrugsfall.
Lothar Kimm, selbst langjähriger Detektiv, relativiert das Problem allerdings: "Es gibt seit den neuen Scheidungsgesetzen immer weniger Privatfälle, was dieses Risiko minimiert. Mit dem Anti-Stalking-Gesetz kommen seriöse Detektive eigentlich nie in Konflikt." Das mag auch darin begründet sein, dass in Wirtschaftsfällen fast immer ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Es hängt vermutlich aber auch mit den Methoden zusammen: "Wir arbeiten weder mit Wanzen noch mit Ortungssystemen an Autos, und in Häuser brechen wir auch nicht ein. Unser einziger Kontakt mit dem Anti-Stalking-Gesetz war, dass wir mal einen Stalker überführt haben."
In vielen anderen Ländern haben Detektive mehr Rechte und Pflichten. In England dürfen Detektive beispielsweise den Transport gerichtlicher Schreiben übernehmen. Österreichische Ermittler sind staatlich geprüft und unterliegen unter anderem der Schweigepflicht. Sie müssen außerdem ihre besondere Zuverlässigkeit in Prüfungsverfahren unter Beweis stellen.
(Erstveröffentlichung 2010. Letzte Aktualisierung 10.05.2022)